Steuerberatung
für Land- & Forstwirtschaft –
Effizient, Sicher, Zukunftsorientiertät
Ihr landwirtschaftlicher Betrieb – Unsere Steuerkompetenz
Steigende Bürokratie, schwankende Erträge, digitale Anforderungen? Mit uns behalten Sie den Überblick und optimieren Ihre Finanzen.
Steuerliche Vorteile für Landwirte gezielt nutzen
Digitale Buchhaltung spart Zeit & reduziert Fehler
Sicherheit in finanziellen & steuerlichen Fragen
Unsere Leistungen
Als erfahrener Steuerberater unterstütze ich Land- und Forstwirte mit maßgeschneiderter Beratung und digitalen Lösungen, damit Sie sich auf Ihren Betrieb konzentrieren können.
Lohn - und Finanzbuchaltung
- Digitale Buchhaltung mit Adnova & Just Farming – effizient & papierlos
- Umsatzsteuerliche Optimierung (z. B. Regelbesteuerung vs. Durchschnittssatzbesteuerung)
- Erstellung von Lohnabrechnungen für landwirtschaftliche Mitarbeiter
Jahresabschlusserstellung & Steuererklärungen
- Steueroptimierte Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschuss- Rechnung oder Bilanz)
- Erstellung der betrieblichen und privaten Steuererklärungen
- Nutzung steuerlicher Vorteile speziell für Land- & Forstwirte
- Prüfung von Steuerbescheiden
Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung
- Analyse der wirtschaftlichen Situation Ihres Betriebs
- Steuerliche Begleitung von Investitionen & Fördermitteln
- Strategische Steuerplanung zur langfristigen Entlastung
Vertretung gegenüber den Finanzbehörden
- Kommunikation mit dem Finanzamt
- Abwicklung von Steuerprüfungen
- Durchführen von Einspruchsverfahren
Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses telefonisches Erstgespräch

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Vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung
Gern per Email (agrar@tct-steuerberater.de), telefonisch (0761-708 390 54) oder per Kontaktformular.
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Besprechen Sie mit uns Ihre steuerlichen Bedürfnisse und Anliegen
Lassen Sie uns über Ihre steuerliche Situation sprechen. Wir klären mit Ihnen was Sie benötigen und was wir Ihnen anbieten können.
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Erhalten Sie ein Honorarangebot
Unser Ziel ist es Transparenz in Honorarfragen zu schaffen. Sie erhalten ein Angebot über die voraussichtlichen Steuerberatergebühren.
Büro Hochschwarzwald Lenzkirch
tct-steuerberater, Am Berg 4, 79853 Lenzkirch
Büro Freiburg
Engelbergerstr. 19, 79106 Freiburg i. Brsg.
Unser Team

Stefan Kienzler
Steuerberater, Dipl.-Vw., GF
Karin Wütherich
Steuerfachwirtin
Robin Hofmann
Steuerfachangestellter
N.N.
N.N.
Häufig gestellte Fragen

Ich möchte den Steuerberater bzw. die landwirtschaftliche Buchstelle wechseln. Ist das jederzeit möglich?
Im Grundsatz können Sie einen Vertrag mit einem Steuerberater jederzeit kündigen. Vor diesem Hintergrund ist auch immer ein Wechsel möglich. Sobald Sie sich entschieden haben unsere Kanzlei zu beauftragen, übernehmen wir die Abstimmung und Datenübernahme mit Ihrem vorherigen Steuerberater. Der Übernahmeprozeß ist in der Regel problemlos möglich. Besonders einfach ist der Datentransfer, wenn Sie bereits Just-Farming bzw. Adnova+ benutzen und Ihre Buchstelle oder Ihr Steuerberater daher mit Adnova Finance von Land-Data arbeitet.
Welche landwirtschaftlichen Betriebe können betreut werden?
Wir bauen derzeit unser steuerliche Agrarberatung aus. Derzeit übernehmen wir i.d.R. Mandante mit Tierzucht, Milchviehhaltung und Forstwirtschaft. Zukünftig wird sich dies noch ändern - sprechen Sie mit uns!
Arbeiten Sie mit Agrarberatern zusammen?
Gern arbeiten wir Agarberatern zusammen. Bei Bedarf können wir über unser Netzwerk auch Kontakte herstellen.
Können auch rechtliche Fragen zur Hofübergabe oder zum Grundstückkauf geklärt werden?
Eine Beratung in Rechtsfragen ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Hierzu ist es immer sinnvoll, Rechtsanwälte mit entsprechender Erfahrung zu involvieren.
Besteht die Möglichkeit einer Mandantsübernahme auch, wenn mein Betrieb nicht in der Region Südschwarzwald / Schwarzwald - Baar Kreis / Hochrhein oder Freiburg liegt?
Aufgrund dessen, dass wir digital arbeiten und eine Online-Kommunikation auch sehr gut funktioniert, betreuen wir deutschlandweit unsere Mandanten. Wenn Ihr Betrieb sich daher nicht in der Region befindet, ist das kein Problem.
Auf welcher rechtlichen Basis werden die Steuerberatergebühren festgesetzt?
Grundsätzlich findet die Steuerberatevergütungsverordnung (StBVV) Anwendung. Einzelheiten werden mit Ihnen im Rahmen der Honorarvereinbarung festgelegt.
Büro Hochschwarzwald Lenzkirch
Büro Freiburg


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Kontakt
0761 - 708 390 54


Kontakt: agrar@tct-steuerberater.de